Lieferungen in Nicht-EU-Länder, die aus exotischen Fellen oder Tierhäuten oder Bestandteilen gefährdeter Tier- oder Pflanzenarten gefertigte Ware enthalten, müssen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder C.I.T.E.S. (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna) entsprechend mit einem zusätzlichen Dokument, der C.I.T.E.S.-Genehmigung, versehen werden.
Dieses Dokument dient als Beleg dafür, dass die zur Fertigung der Ware verwendeten Felle, Tierhäute oder Materialien von für den Handel gezüchteten oder gejagten Tieren stammen. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: www.cites.org .
In Italien werden die Dokumente von dem Corpo Forestale dello Stato ausgestellt. Die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des Dokuments von Seiten der zuständigen Behörde dauern gewöhnlich 14 Tage; unvorhersehbare Verspätungen sind jedoch möglich.
In einigen Fällen ist es möglich, dass die Zollbehörde des Ziellandes den Kunden um eine Einfuhrgenehmigung bittet. Dieses Dokument muss von dem Kunden von der örtlich zuständigen C.I.T.E.S.-Behörde beantragt und erhalten werden, bevor die Ware von LUISAVIAROMA geliefert wird.
Jegliche eventuell für den Prozess des Erhaltens der Einfuhrgenehmigung notwendigen Kosten obliegen dem Kunden und werden von Luisa Via Roma S.p.A. nicht zurückerstattet.